DiGA Marktreport 2026 – GKV vs. SVDGV im Dual-Check

Was die Zahlen von GKV-Spitzenverband und SVDGV wirklich aussagen – eine Praktiker-Analyse des DiGA-Marktes Ende 2025 mit Dual-Attribution.

Von Christoph Eberhardt · CEO, DUX Healthcare · Stand 19. April 2026

Wer den DiGA-Markt Ende 2025 verstehen will, muss zwei Berichte gleichzeitig lesen – und er muss wissen, dass beide Berichte dieselben Zahlen unterschiedlich einordnen. Der GKV-Spitzenverband legt dem Deutschen Bundestag nach § 33a Abs. 6 SGB V jährlich Bilanz vor – als Kostenträger, der Mittel der Solidargemeinschaft zu verwalten hat. Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) publiziert seit 2024 jährlich einen DiGA-Report – als Branchenverband, der die Industrie-Perspektive der Hersteller zusammenführt. Beide Quellen sind nicht neutral. Beide Quellen haben Recht, wo sie messen. Aber jede Zahl, die in diesem Artikel erscheint, ist genau einer der beiden Quellen zuzuordnen – und die Diskrepanz zwischen den Lesarten ist der eigentliche Marktreport.

Wo der Markt Ende 2025 stand – Zahlen im Überblick

Fünf Jahre nach der ersten Listung (Kalmeda, 25.09.2020) ist der DiGA-Markt weder ein Nischenexperiment noch ein gesetzter Milliardenmarkt. Er ist eine etablierte, aber fragile Kategorie – und die Kennzahlen zeigen das in ungewöhnlicher Klarheit, wenn man sie sauber quelliert liest.

Der GKV-Spitzenverband DiGA-Bericht 2025 (Berichtszeitraum 01.09.2020–31.12.2025, Datenbasis: Abrechnungsdaten aller gesetzlichen Krankenkassen) dokumentiert für den Gesamtzeitraum: 74 DiGA wurden seit Einführung des Fast-Track-Verfahrens in das BfArM-Verzeichnis aufgenommen, 16 davon wieder gestrichen, 58 sind zum Stichtag 31.12.2025 aktiv gelistet – davon 48 dauerhaft und 10 zur Erprobung. Von den 74 DiGA konnten laut GKV-Bericht lediglich 14 (19 %) bereits bei Aufnahme einen Nutzennachweis vorlegen; die übrigen 60 (81 %) wurden zunächst zur Erprobung aufgenommen, von diesen wechselten 34 später in die dauerhafte Aufnahme – jede fünfte davon mit Einschränkungen des ursprünglichen Leistungsumfangs.

Der SVDGV DiGA-Report 2025 (veröffentlicht 26.03.2026; Datenbasis: aggregierte Erhebung bei Mitglieds-Herstellern) bestätigt denselben Stichtag und dieselbe Verzeichnisstruktur: 58 DiGA gelistet, davon 48 dauerhaft und 10 vorläufig. Der SVDGV betont aber, dass 34 von 50 anfänglich zur Erprobung aufgenommenen DiGA den Übergang in die dauerhafte Listung geschafft haben – was nach Lesart des Verbands die Robustheit des Erprobungsmodells belegt.

Die identischen Zahlen, unterschiedlich gerahmt, sind der rote Faden dieses Berichts.

Nachfrage und Leistungsausgaben – das Wachstumsjahrzehnt setzt sich fort

Auf der Nachfrageseite spricht der GKV-Bericht 2025 von 1,9 Mio. DiGA, die bis Ende 2025 kumuliert ärztlich verordnet oder von den Krankenkassen genehmigt wurden. 82 % (1,6 Mio.) dieser Verordnungen/Genehmigungen wurden im Berichtszeitraum tatsächlich aktiviert, das heißt: der Freischaltcode wurde eingelöst. Die zugehörigen GKV-Leistungsausgaben belaufen sich laut GKV-SV auf rund €400 Mio. über den Gesamtzeitraum. Im Jahr 2025 allein waren es laut GKV-Bericht rund 690 Tsd. DiGA und über €170 Mio. an Ausgaben – ein Inanspruchnahme-Zuwachs von +63 % gegenüber 2024.

Der SVDGV-Report 2025 kommt auf Basis der Hersteller-Erhebung auf fast identische Zahlen: rund 1,6 Mio. eingelöste Freischaltcodes seit Einführung, davon rund 690 Tsd. allein im Jahr 2025, Wachstum +64 % gegenüber 2024. Der SVDGV-Bericht merkt zudem an, dass die Gesamtzahl zum Publikationszeitpunkt des Reports bereits „über 1,7 Millionen" erreicht hatte – ein Hinweis auf die weiterlaufende Dynamik ins erste Quartal 2026.

Die Jahr-zu-Jahr-Reihe zeigt, warum 2025 strukturell bedeutsam ist. Nach GKV-Bericht 2022 wurden bis 30.09.2022 164 Tsd. DiGA in Anspruch genommen, mit GKV-Ausgaben von €55,5 Mio.; nach GKV-Bericht 2023 waren es bis 30.09.2023 kumuliert 374 Tsd. DiGA und €113 Mio.; nach GKV-Bericht 2024 (Stichtag-Umstellung durch DigiG auf Kalenderjahr) bis 31.12.2024 kumuliert über 1 Mio. DiGA verordnet/genehmigt und €234 Mio. an Ausgaben. Die Inanspruchnahme hat sich vom ersten zum zweiten Berichtsjahr mehr als verdoppelt, ist im dritten Berichtsjahr um ca. 85 % gestiegen und 2025 noch einmal um 63 %. Ein fünf Jahre anhaltender zweistelliger bis dreistelliger Zuwachs ist im deutschen Erstattungskontext ungewöhnlich – und er ist die eine Zahl, die in beiden Berichten unbestritten positiv gelesen wird.

GKV vs. SVDGV – wie Dual-Attribution funktioniert

Wer DiGA-Marktanalyse ernsthaft betreibt, muss die Mechanik hinter den beiden Berichtsreihen verstehen, sonst vergleicht er Äpfel mit Birnen.

Traditionelle EntwicklungmHealth Suite

Konsequenz: Numerische Übereinstimmung bedeutet nicht interpretatorische Übereinstimmung. Wenn beide Quellen für 2025 ein Wachstum zwischen 63 und 64 Prozent nennen, ist das keine Harmonisierung – es ist, dass zwei verschieden motivierte Messapparate dasselbe Phänomen erfasst haben. Bei Preisen, Indikationsverteilung oder Markt-Attrition driften die Lesarten sofort auseinander, obwohl die Rohdaten teils identisch sind.

Arbeitsprinzip dieses Reports: Jede einzelne Zahl mit Quellenname. Wenn GKV-SV und SVDGV dieselbe Zahl publizieren, werden beide genannt. Wenn nur eine der beiden Quellen eine Kennzahl führt, wird das explizit. „Der deutsche DiGA-Markt hatte 2025 rund 1,6 Mio. Nutzer" ist in dieser Systematik kein zulässiger Satz – zulässig ist nur „laut GKV-Spitzenverband wurden 1,6 Mio. DiGA im Zeitraum 09/2020–12/2025 aktiviert; der SVDGV meldet auf Basis der Hersteller-Erhebung rund 1,6 Mio. eingelöste Freischaltcodes für denselben Zeitraum".

Wachstumskurve 2022–2025 – vier Jahre Daten

Traditionelle EntwicklungmHealth Suite

Drei Lesehinweise:

  1. Die Absolutzahlen konvergieren, weil beide Quellen denselben Markt beobachten. Für 2024 meldet der GKV-SV 81 % Aktivierungsquote auf 1 Mio. verordnete DiGA – die SVDGV-Zahl von ca. 870 Tsd. liegt im erwartbaren Korridor derselben Grundgesamtheit. Für 2025 liegen beide Quellen bei rund 1,6 Mio.
  2. Die Verzeichnis-Kennzahlen sind absolut identisch. 74 Listings kumuliert, 58 aktiv, 48 dauerhaft, 10 in Erprobung, 16 gestrichen zum 31.12.2025 – in beiden Berichten.
  3. Die Wachstumsinterpretation divergiert bereits. Der GKV-Bericht 2025 liest die Verdoppelung des Nachfragevolumens im Lichte „strukturelle Fehlanreize und Preisrisiken … die ohne politische Korrekturen eine wirtschaftliche und verantwortungsvolle Versorgung gefährden". Der SVDGV-Report liest dasselbe Wachstum als Beleg der „dritten Säule der Versorgung neben der ambulanten und stationären Versorgung".

Verzeichnis-Dynamik – Aufnahmen, Delistings, Attrition

Die Angebotsseite ist der Punkt, an dem die Dual-Perspektive am schärfsten wird. Nach GKV-Bericht 2025 wurden 2025 insgesamt sechs neue DiGA aufgenommen und sieben gestrichen – ein Netto-Rückgang von eins. Der GKV-Spitzenverband nennt die sieben gestrichenen Anwendungen namentlich (My Dose Coach, Selfapy Online-Kurs bei chronischen Schmerzen, Vantis KHK und Herzinfarkt, MindDoc auf Rezept, mebix, orthopy bei Knieverletzungen, actensio) und weist darauf hin, dass dies die höchste Streichungsrate in einem Kalenderjahr seit Einführung ist.

Der SVDGV-Report liest dieselbe Dynamik anders: Er betont, dass das Verzeichnis sich nach der starken Wachstumsphase 2020–2023 auf hohem Niveau stabilisiert habe, und wertet den Rückgang der Neuaufnahmen in 2024/2025 als Ausdruck gestiegener regulatorischer Anforderungen – BSI TR-03161-Pflicht seit 01.01.2025, ePA-Anbindung seit 01.01.2024, AbEM ab 2026 – die „die Einführung weiterer DiGA zunehmend erschweren und sogar bestehende Anbieter zum Rückzug zwingen". Die Kernaussage: Streichungen sind nicht per se Qualitätssignale; sie können auch Ausdruck einer Regulierungs-Verschiebung sein, die kleinere Teams härter trifft.

Beide Lesarten sind empirisch stützbar. Der GKV-Bericht 2025 weist für die Dauerhaft-Übernahmen aus der Erprobung aus, dass „jede fünfte dieser DiGA … mit Einschränkungen des ursprünglichen Leistungsumfangs" gelistet wird. Gleichzeitig listet er neun Insolvenzmeldungen von DiGA-herstellenden Unternehmen bis 31.12.2025, mit einem potenziell gefährdeten Forderungsvolumen von über €25 Mio. allein bei gestrichenen DiGA. Der SVDGV-Report kommentiert die Insolvenzfrage im 2025er-Report nicht explizit – was in sich eine Information ist.

Kosten und Preisbildung – was €400 Mio. wirklich bedeuten

Die Preiskennzahlen sind der schärfste Interpretations-Divergenzpunkt zwischen GKV-Spitzenverband und SVDGV. Die harten Zahlen:

  • Durchschnittlicher Herstellerpreis zum Aufnahmezeitpunkt 2025: €544 (GKV-SV DiGA-Bericht 2025). Im ersten Berichtsjahr 2020/21 lag dieser Wert laut GKV-SV bei €411; 2022/23 bei €557; 2023/24 bei €541. Der Trend ist flach steigend, nicht fallend.
  • Durchschnittlicher verhandelter Vergütungsbetrag 2025: €227 (40 verhandelte DiGA). 2023/24 lag dieser Wert bei €226 (33 DiGA); 2022/23 bei €221; 2021/22 bei €215. Die Stabilität des verhandelten Preises bei einem steigenden Herstellerpreis ist bemerkenswert – und GKV-SV-kritisch lesbar.
  • Absolutes Preisspektrum der Herstellerpreise 2025 laut GKV-SV: €119 bis €2.077,40. Einmallizenzen im unteren Bereich, 90-Tages-Lizenzen onkologischer DiGA am oberen Ende.
  • GKV-Anschubfinanzierung (erstes Jahr, kein Rückerstattungsanspruch) kumuliert bis 31.12.2025: €56 Mio.; Vorfinanzierung aus Preisverhandlungs-Verzug nach dem 13. Monat: €63 Mio.; zusammen €119 Mio. (GKV-SV DiGA-Bericht 2025).

Der GKV-Bericht formuliert explizit, dass die Differenz zwischen Hersteller- und verhandeltem Preis (Faktor 2,4) „ein strukturelles Problem" sei und die einjährige freie Preisfestlegung der Hersteller abgeschafft oder verkürzt werden sollte. Ein explizit politisches Statement im Bericht an den Bundestag.

Der SVDGV-Report 2025 liest die Preisdifferenz als Kompensation für hohe Studien- und Zertifizierungskosten in der Erprobungsphase – ein Modell, das „die hohen Entwicklungskosten, etwa für Studien und Zertifizierungen" explizit berücksichtigt und innerhalb einer mit dem GKV-SV mitverhandelten Rahmenvereinbarung nach § 134 Abs. 4–5 SGB V stattfindet. Die SVDGV-Lesart: Wer die freie Preisbildung im ersten Jahr abschafft, entzieht der Entwicklung von Evidenz die Finanzierungsgrundlage.

Plattform-Einordnung: Beide Positionen sind ökonomisch kohärent, aber sie lösen unterschiedliche Probleme. Der GKV-SV adressiert das Solvenz-Risiko für die Solidargemeinschaft (neun Insolvenzen, €25 Mio. gefährdete Forderungen); der SVDGV adressiert das Kapital-Bildungs-Risiko für Hersteller (Studien kosten €200.000 bis über €1 Mio., Erprobungs-Cash-Flow ist für die Amortisation zentral). Die politisch wahrscheinlichste Lösung ist eine Verkürzung der freien Preisbildung, nicht ihre Abschaffung – kombiniert mit der 20-%-Regel, die ab 01.01.2026 das Risiko „therapeutisch wirkungslos, aber teuer" teilweise zurück auf den Hersteller verlagert.

Indikations-Verteilung und Nutzungsrealität

Beide Berichte bilden Indikations-Schwerpunkte ab, aber sie rahmen unterschiedlich.

Der GKV-Bericht 2025 dokumentiert erstmals eine Verschiebung: Die Inanspruchnahme wurde 2025 zu 37 % von DiGA zur Behandlung von Stoffwechselerkrankungen dominiert (n = 8 DiGA), gefolgt von psychischen Erkrankungen mit 27 % (n = 35 DiGA) und Muskel-Skelett-Erkrankungen mit 14 % (n = 8 DiGA). Diese Verschiebung geht laut GKV-SV „vor allem auf das hohe Wachstum einer einzelnen DiGA im Krankheitsbereich Adipositas zurück" – ein Hinweis auf Konzentrationseffekte.

Der SVDGV-Report 2025 rahmt dieselbe Verteilung strukturell: 30 DiGA in der Kategorie Psyche, 7 DiGA in Muskeln/Knochen/Gelenke, 6 DiGA in Hormone und Stoffwechsel – insgesamt zwölf verfügbare Kategorien. Die Lesart: Für viele Indikationen stehen jetzt „potentiell geeignete digitale Therapien zur Verfügung". Die Kategorie Psyche mit 30 DiGA ist das Segment mit der größten Wettbewerbsintensität.

Eine Zahl, die ausschließlich im GKV-Bericht steht und eine ausdrücklich payer-kritische Einordnung enthält: Der Anteil an Kassen-Genehmigungen (statt ärztlicher Verordnungen) liegt durchschnittlich „etwas über 10 Prozent", aber bei einzelnen DiGA aus Stoffwechsel- und Urogenital-Erkrankungen deutlich höher. Der GKV-SV führt das auf „Vermarktungsstrategien, Kooperationen zwischen herstellenden Unternehmen und Terminvermittlungsplattformen sowie ‚Rezeptservices’ der Anbieter" zurück – GKV-Leistungen, die „teilweise wie Konsumprodukte vermarktet" würden. Der SVDGV-Report 2025 geht auf diesen Vorwurf nicht ein.

Patienten-Demografie konvergiert wieder: Der GKV-Bericht 2025 meldet Durchschnittsalter 47 Jahre; der SVDGV-Report 2024 hatte im Vorjahr 46 Jahre gemeldet. Beide Quellen bestätigen eine starke Dominanz von Hausarzt-Verordnungen (GKV-SV 2025: 51 %), gefolgt von Orthopädie (14 %) und HNO (9 %).

Was 2026 folgt – AbEM, 20-%-Regel, erwartete Marktverschiebung

Der regulatorische Takt 2026 ist durch zwei gleichzeitig wirkende Änderungen gesetzt. Erstens: Seit 01.01.2026 sieht § 134 SGB V in Verbindung mit DiGA-Leitfaden v3.6 Kap. 6.1 vor, dass in der Vergütungsvereinbarung ein Anteil erfolgsabhängiger Preisbestandteile von mindestens 20 % des Vergütungsbetrags vorzusehen ist. Zweitens: Die 2. DiGAV-Änderungsverordnung ist laut SVDGV-Report 2025 am 01.02.2026 in Kraft getreten und konkretisiert die Ausbaustufen I (Nutzungsdaten ab 01.07.2026), II (PGI-C und Patientenzufriedenheit ab 01.07.2027) und III (indikationsspezifische PROMs ab 01.07.2028) der Anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung (AbEM).

Die Positionen beider Quellen sind – ausnahmsweise – inhaltlich näher beieinander als die Tonlage vermuten ließe. Sowohl der GKV-Spitzenverband als auch der SVDGV formulieren im GKV-Bericht 2025 bzw. SVDGV-Report 2025 Kritik an der Umsetzung: Beide sehen einen unverhältnismäßigen bürokratischen Aufbau, beide kritisieren, dass die zeitlich versetzten Fristen (erfolgsabhängige Preisbestandteile ab 01.01.2026, erste AbEM-Datenlieferung an das BfArM erst ab 15.04.2027) nicht sinnvoll ineinandergreifen.

Marktseitig sind drei Effekte zu erwarten:

  1. Preis-Delta zwischen Hersteller- und verhandeltem Preis verringert sich 2026/27. Nicht, weil der Herstellerpreis fällt, sondern weil die 20-%-Regel faktisch eine Rückstellung für erfolgsabhängige Korrekturen erzwingt. Hersteller, die heute €544 aufrufen, werden 2027 auf Basis der ersten AbEM-Datenlieferung (15.04.2027) eine Korrekturbewegung einpreisen müssen.
  2. Neuaufnahmen bleiben gedämpft. Sechs Neuaufnahmen in 2025 sind ein Viertel der Hochphase 2021/2023. Solange die 2. DiGAV-ÄndV-Umsetzung unfertig bleibt und die BSI TR-03161-Pflicht pro DiGA die Eintrittsschwelle anhebt, ist eine Rückkehr zu zweistelligen Jahres-Neuaufnahmen unwahrscheinlich.
  3. Die Insolvenz-Attrition verschärft sich, bevor sie abebbt. Neun Insolvenzen bis Ende 2025 sind ein systemisches Signal, nicht ein Ausreißer-Set. Teams, die ihre Preisbildung ausschließlich auf dem einjährigen freien Herstellerpreis aufgebaut haben, geraten unter Druck, sobald der verhandelte Preis rückwirkend wirkt und AbEM-Rückstellungen zusätzlich Kapital binden.

DUX-Position – was aus der Dual-Lesart abgeleitet wird

DUX Healthcare ist kein DiGA-Hersteller, sondern Plattform- und Entwicklungspartner. Fünf DiGAs sind aktuell unter Vertrag und werden auf der mHealth Suite entwickelt — plattform-entwickelt, jede pro DiGA gegen BSI TR-03161 geprüft, CE-konform nach MDR. Auf Prozessebene ist der Software-Entwicklungszyklus als erstes Unternehmen Deutschlands nach BSI TR-03185 zertifiziert.

Erstens – die Marktbreite täuscht über die Konzentration hinweg. 58 gelistete DiGA zum 31.12.2025 klingt nach Vielfalt; die GKV-SV-Inanspruchnahme-Verteilung zeigt aber, dass das 2025er Wachstum einer einzelnen Adipositas-DiGA zuzurechnen ist und dass 30 Psyche-DiGA im SVDGV-Katalog sich einen kleineren Nachfragekuchen teilen als die Zahl suggeriert. Für neue Markteintritte heißt das: Die offenen Räume liegen nicht in der Psyche, sondern in den Indikationen mit wenigen Playern und noch nicht gesetztem Preis-Anker.

Zweitens – die Preis-Disziplin wird zum Produkt-Merkmal. Die 20-%-Regel ab 01.01.2026 verlagert Retention, Abbruchquote und Engagement von einer Marketing-Kennzahl zu einer preisrelevanten Produktqualität. In einer plattform-entwickelten DiGA sind Retention-Signale, Modul-Abbrüche und Session-Längen Teil der geteilten Infrastruktur; in einer Custom-Entwicklung muss die Telemetrie pro Projekt neu gebaut werden. Die 20-%-Regel ist daher struktureller Vorteil für plattform-basierte DiGA – nicht weil die Plattform „besser" wäre, sondern weil die Bewirtschaftung von Outcome-Signalen in einer geteilten Architektur deterministisch billiger ist.

Drittens – Insolvenzen sind Bilanz-Probleme, keine Produkt-Probleme. Neun Insolvenz-Meldungen bis 31.12.2025 lassen sich überwiegend auf ein Muster zurückführen: Herstellerpreis im ersten Jahr maximal ausgereizt, Studienkosten aus Cash-Flow finanziert, Rückstellungen für Ausgleichszahlungen nach dem 13. Monat unterdotiert. Wer die DiGA-Entwicklung als Plattform-Investition statt als reines Produkt-Projekt rechnet, entkoppelt die Entwicklungskosten von der Erprobungs-Vergütung und erkauft sich damit Widerstandskraft gegen den Rückwirkungs-Mechanismus.

Viertens – die nächste belastbare Zahlen-Runde kommt im Frühjahr 2027. Der GKV-DiGA-Bericht 2026 wird im Frühjahr 2027 erscheinen und erstmals den Effekt der 20-%-Regel auf die Preisbildung dokumentieren. Der SVDGV-Report 2026 wird parallel publiziert. Erwartbar: konvergierende Absolutzahlen (Wachstum 2026 → 2027 zwischen +30 % und +50 %, deutlich unter dem Fünf-Jahres-Mittel), aber weiter divergierende Interpretationen der Preisdisziplin.

Wer tiefer in die regulatorische Mechanik einsteigen will, findet im DiGA-Wissens-Bereich den Einstieg; wer die Erstattungsseite jenseits der DiGA durchdringen will, in der Erstattungswege-Übersicht; wer die AbEM-Mechanik im Detail braucht, im Deep-Dive AbEM – die neue anwendungsbegleitende Erfolgsmessung.

Häufige Fragen zum DiGA-Markt 2026

Sind die DiGA-Zahlen von GKV-Spitzenverband und SVDGV widersprüchlich?

Nein – sie messen unterschiedliche Dinge aus unterschiedlichen Perspektiven. Der GKV-Spitzenverband berichtet verpflichtend nach § 33a Abs. 6 SGB V auf Basis der Abrechnungsdaten aller gesetzlichen Krankenkassen (Verordnungen plus Genehmigungen, Aktivierungsquote, Leistungsausgaben); der SVDGV erhebt Freischaltcodes direkt bei seinen Mitgliedsunternehmen.

Beide Quellen sind attribuiert zu lesen: GKV-SV ist Kostenträger-kritisch und hat einen politischen Auftrag, auf Finanzrisiken hinzuweisen; SVDGV ist Industrie-affirmativ und hat einen Branchen-Auftrag, das Versorgungspotenzial herauszuarbeiten. Die harten Einzelzahlen liegen für 2025 nah beieinander – rund 1,6 Mio. aktivierte bzw. eingelöste Codes, 58 gelistete DiGA, 48 dauerhaft, 10 in Erprobung – aber Deutung und Kontext unterscheiden sich systematisch. Jede Marktanalyse, die beide Reports als austauschbare „neutrale Quellen" nutzt, verliert genau die Information, die am interessantesten ist: die Interpretations-Disparität.

Konsolidiert sich der DiGA-Markt gerade?

Teilweise ja, aber nicht als klassische Konsolidierung. Laut GKV-Bericht 2025 wurden bis Ende 2025 insgesamt 74 DiGA gelistet und 16 wieder gestrichen – ein Netto-Bestand von 58 DiGA. Neun herstellende Unternehmen haben laut GKV-SV Zahlungsunfähigkeit angemeldet, bei einem potenziell gefährdeten Forderungsvolumen von über €25 Mio. allein für gestrichene DiGA. Das Wachstum neuer Verzeichniseintragungen ist 2024/2025 deutlich zurückgegangen: 2025 wurden laut GKV-Bericht sechs neue DiGA aufgenommen bei sieben Streichungen im selben Jahr.

Der SVDGV liest dieselben Zahlen als Stabilisierung auf hohem Niveau mit 34 von 50 erfolgreich abgeschlossenen Erprobungen und einer wachsenden Indikations-Breite in zwölf Kategorien. Zutreffend ist beides: Schwache Produkte scheiden aus, das Verzeichnis stabilisiert sich um einen Kern dauerhaft gelisteter DiGA – und die Markteintritts-Schwelle für Newcomer steigt mit der BSI TR-03161-Pflicht seit 01.01.2025 und der AbEM-Umsetzung ab 2026 strukturell an.

Ist der DiGA-Markt 2025 gewachsen oder stagniert er?

Deutlich gewachsen – bei der Nachfrageseite, nicht bei der Angebotsseite. Die Inanspruchnahme ist laut GKV-Spitzenverband 2025 gegenüber Vorjahr um 63 Prozent gestiegen, kumuliert 1,6 Mio. aktivierte DiGA mit GKV-Leistungsausgaben von rund €400 Mio. über den Zeitraum 09/2020–12/2025. Der SVDGV meldet 64 Prozent Wachstum bei eingelösten Freischaltcodes und rund 690 Tsd. eingelöste Codes allein 2025.

Neue Verzeichnis-Aufnahmen sind dagegen schwach: sechs neue DiGA 2025 laut GKV-Bericht, bei sieben Streichungen. Das ist kein Stagnations-, sondern ein Umverteilungs-Signal: Bestands-DiGA werden stärker nachgefragt, Neuanbieter kommen langsamer rein. Für Hersteller heißt das, dass Markteintritt 2026 gegen eine bereits etablierte Nutzer-Basis zu führen ist – nicht mehr gegen einen leeren Markt wie 2021/2022.

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